Die Europäische Kommission hat im September 2020 einen Vorschlag für eine Verordnung über die digitale operationelle Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors vorgelegt, der gemeinhin als Digital Operational Resilience Act (DORA) bezeichnet wird.
Das Gesetz über die digitale operationelle Widerstandsfähigkeit (Digital Operational Resilience Act, DORA) fördert ein gemeinsames Paket von Regeln und Standards, um die Risiken der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für Finanzunternehmen zu mindern. Eines der Ziele von DORA ist es, eine zunehmende Fragmentierung der für das IKT-Risikomanagement geltenden Vorschriften zu verhindern.
Darüber hinaus ist die Europäische Kommission der Ansicht, dass die Finanzunternehmen, die in den Anwendungsbereich von DORA fallen, nicht alle gleichermaßen IKT-Risiken ausgesetzt sind. Vielmehr können verschiedene Faktoren wie die Größe eines Unternehmens, seine Funktionen oder sein Geschäftsprofil seine Gefährdung durch IKT-Risiken beeinflussen.
Über DORA – Digital Operational Resilience Act
Der Digital Operational Resilience Act wird in der gesamten Europäischen Union (EU) direkt gelten, ohne dass nationale Umsetzungsgesetze erforderlich sind. Damit wird zum ersten Mal eine einheitliche Anwendung von Grundsätzen und Regeln für das IKT-Risikomanagement im Finanzsektor erreicht.
Die Verordnung wird voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten, vorbehaltlich der Annahme von Stufe-2-Maßnahmen. Das Stufe-2-Mandat ist im Zusammenhang mit DORA wichtig, da bestimmte kritische Elemente abgedeckt werden sollen (z. B. RTS zu IKT-Vorfällen und zur Klassifizierung von Cyber-Bedrohungen, RTS zur Meldung größerer IKT- und Cyber-Vorfälle an die Behörden, RTS zu wichtigen Vertragsbestimmungen).
Die fünf Säulen von DORA
1. DORA und IKT-Risikomanagement
Die Finanzunternehmen müssen über interne Verwaltungs- und Kontrollrahmen verfügen, die ein wirksames und umsichtiges Management aller IKT-Risiken[1] gewährleisten, um ein hohes Maß an digitaler operativer Widerstandsfähigkeit zu erreichen.
Die Finanzunternehmen müssen darauf vorbereitet sein, Risiken zu managen, die insbesondere von der Entscheidung über die Erbringung von Dienstleistungen bis hin zur Mitteilung eines potenziellen größeren IKT-bezogenen Vorfalls reichen. Die Einhaltung aller IKT-Risikomanagementverpflichtungen wird jedoch vom Profil des Unternehmens abhängen. DORA ermöglicht es kleinen und nicht miteinander vernetzten Akteuren, einen vereinfachten IKT-Risikomanagement-Rahmen einzuhalten.
2. Prävention von IKT-Risiken im Rahmen von DORA
Als Teil ihres Rahmens für die Steuerung und Kontrolle von IKT-Risiken müssen die Finanzunternehmen aktualisierte Systeme, Protokolle und Instrumente verwenden und pflegen. Außerdem müssen sie alle IKT-bezogenen Geschäftsfunktionen, Risiken, Systemkonten sowie alle Prozesse, die von IKT-Drittanbietern abhängig sind, identifizieren, klassifizieren und angemessen dokumentieren.
Die Umsetzung von Sicherheitsstrategien, -richtlinien und -protokollen mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit und Kontinuität von IKT-Systemen zu gewährleisten, ist ebenfalls von zentraler Bedeutung für den Schutz und die Prävention von IKT-Risiken. Die DORA verlangt daher von den Finanzunternehmen, dass sie geeignete Sicherheitsstrategien und -maßnahmen entwickeln, beschaffen und umsetzen und in der Lage sind, anomale Aktivitäten zu erkennen.
3. Kontinuität und effiziente Wiederherstellung unter DORA
Das Digital Operational Resilience Act enthält die Verpflichtung, eine spezielle und umfassende IKT-Business-Continuity-Strategie einzuführen, die ein integraler Bestandteil der operativen Business-Continuity-Strategie der Finanzunternehmen ist. Eine solche Politik sollte insbesondere darauf abzielen, Schäden durch Zwischenfälle zu begrenzen und die Kontinuität der kritischen oder wichtigen Funktionen des Finanzunternehmens sicherzustellen.
Um eine effiziente Wiederherstellung der IKT-Systeme und eine Begrenzung der Auswirkungen von Störungen zu gewährleisten, müssen die Finanzunternehmen auch Backup-Strategien und Wiederherstellungsmethoden entwickeln.
Im Falle erheblicher IKT-Störungen müssen die Finanzunternehmen Vorfallprüfungen durchführen, um die Ursachen zu analysieren und Verbesserungen zu ermitteln.
4. Meldung von IKT-bezogenen Vorfällen gemäß DORA
Als Teil ihres Prozesses zum Management von IKT-bezogenen Vorfällen müssen Finanzunternehmen einen Managementprozess zur Erkennung, Verwaltung und Meldung von IKT-bezogenen Vorfällen definieren, einrichten und umsetzen.
IKT-bezogene Vorfälle werden klassifiziert, und die Finanzinstitute müssen die Auswirkungen eines jeden Vorfalls bestimmen. Zu diesem Zweck müssen die Finanzinstitute Folgendes berücksichtigen
- Die Anzahl der von einem Vorfall betroffenen Nutzer/Finanzkontrahenten
- Die geografische Ausbreitung
- die Datenverluste, die der Vorfall mit sich bringt
- die Kritikalität der betroffenen Dienste
- die wirtschaftlichen Auswirkungen
Größere IKT-bezogene Vorfälle müssen der zuständigen Behörde unter Verwendung standardisierter Meldeformulare zeitnah gemeldet werden.
5. Prüfung der digitalen operativen Belastbarkeit
Als Teil des Rahmens für das IKT-Risikomanagement müssen die Finanzinstitute ein solides und umfassendes Testprogramm für die digitale operationelle Belastbarkeit einrichten, aufrechterhalten und regelmäßig überprüfen. Ziel ist es, Schwachstellen, Mängel oder Lücken in ihrer digitalen operativen Belastbarkeit zu bewerten und zu ermitteln und in der Lage zu sein, umgehend Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.
Die IKT-Systeme und -Werkzeuge werden regelmäßigen Tests und erweiterten Tests unterzogen, die von unabhängigen Parteien (intern oder extern) durchgeführt werden. Die Häufigkeit dieser Tests kann je nach Risikoprofil und Umständen des betreffenden Finanzinstituts variieren.
Management von IKT-Drittrisiken
Das Management von IKT-Drittrisiken ist ein integraler Bestandteil des IKT-Risikomanagementrahmens.
DORA definiert eine Reihe von Schlüsselprinzipien für Finanzunternehmen, um ein solides Management von IKT-Drittrisiken zu erreichen und eine solide Vertragsbeziehung mit IKT-Drittdienstleistern einzugehen.
Das Digital Operational Resilience Act enthält Elemente, die sich auf die Auswahl von IKT-Drittdienstleistern (mit vorheriger Due Diligence), wichtige Vertragsbestimmungen, die in Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern enthalten sein müssen (einschließlich Kündigungsereignisse und Ausstiegsstrategien), sowie laufende Kontrollen und die Aufsicht über kritische IKT-Drittdienstleister beziehen.
Informationsaustausch im Rahmen von DORA
DORA fördert Vereinbarungen zum Informationsaustausch zwischen Finanzunternehmen, um die digitale operative Widerstandsfähigkeit zu verbessern, insbesondere durch die Sensibilisierung für Informationen und Erkenntnisse über Cyber-Bedrohungen, einschließlich Indikatoren für eine Kompromittierung, Taktiken und Cybersicherheitswarnungen.
Vereinbarungen über den Informationsaustausch müssen zwischen vertrauenswürdigen Gemeinschaften von Finanzunternehmen geschlossen werden und die Sensibilität der ausgetauschten Informationen schützen, wobei die geltenden Vertraulichkeitsregeln und die Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten einzuhalten sind.
Auswirkungen von DORA auf die Branche
DORA ist ein integraler Bestandteil des digitalen Finanzpakets. Die Finanzunternehmen müssen die Bestimmungen und Anforderungen der DORA innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung erfüllen. Das Management von Cybersicherheitsrisiken wird sich mit der harmonisierten und allgemeinen Anwendung der DORA-Anforderungen und des Verhaltenskodexes zweifelsohne verbessern und an Reife gewinnen.
Um alle in der Verordnung festgelegten Anforderungen zu erfüllen, müssen die Finanzunternehmen ihre bestehenden Verfahren, Instrumente und Standardpraktiken in Bezug auf das IKT-Risikomanagement und die Einbeziehung von IKT-Drittdienstleistern umfassend bewerten.
Welche Firmen sind von DORA betroffen?
Zu den Firmen, die in den Geltungsbereich von DORA fallen, gehören:
- Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute,
- Wertpapierfirmen und Wertpapierverwahrer
- Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen
- Handelsplattformen
- Verwalter von alternativen Investmentfonds und Verwaltungsgesellschaften
- Anbieter von Datenübermittlungsdiensten
- Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
- Versicherungs-, Rückversicherungs- und Versicherungsnebenkostenvermittler
- Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
- Rating-Agenturen
- Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften
- Verwalter kritischer Benchmarks
- Anbieter von Crowdfunding-Dienstleistungen
Standpunkt der Wertpapierdienste
DORA ist ein wichtiger Baustein in der Entwicklung der Finanzmärkte hin zur Digitalisierung. Die europäischen Finanzmärkte für das digitale Zeitalter fit zu machen, bedeutet, dass angemessene Schutzvorkehrungen getroffen werden sollten, um einen soliden Markt zu fördern und allen Teilnehmern, die an der digitalen Revolution teilhaben wollen, Sicherheit und Vertrauen zu geben.
Daher werden die in der DORA enthaltenen Regeln wahrscheinlich ein Gleichgewicht zwischen der ständig zunehmenden Gefährdung durch IKT-Risiken und Cyber-Bedrohungen schaffen, die sich aus der wachsenden Abhängigkeit von der Technologie ergeben.
Sollten Sie Unterstützung bei der Bewertung und Stärkung der Cybersecurity Resilienz Ihres Unternehmens, insbesondere der Umsetzung der neuen Anforderungen des DORA – Digital Operational Resilience Act benötigen, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.