Die Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV) konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben aus dem Kreditwesengesetz (KWG) und weiteren aufsichtsrechtlichen Regelwerken hinsichtlich Umfang, Inhalt und Tiefe der Prüfung durch Wirtschaftsprüfer. Sie stellt sicher, dass die Jahresabschlussprüfung nicht nur finanzielle Sachverhalte, sondern auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation, des Risikomanagements und der internen Kontrollsysteme umfasst. Mit dem Inkrafttreten von DORA gewinnt die PrüfbV …


